Eine Frau sitzt im Homeoffice an ihrem Laptop und telefoniert, während ihr Kind neben ihr in einem Kinderstuhl am Tisch sitzt.

Corona-Pandemie Hilfe für Eltern bei Verdienstausfall

Stand: 25.03.2020 17:11 Uhr

Weil Schulen und Kitas geschlossen sind, können viele Eltern nicht arbeiten. Der Bundestag hat nun beschlossen, sie finanziell zu unterstützen - aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Von Alex Krämer, ARD-Hauptstadtstudio

Die Kita oder die Schule geschlossen, die kleinen Kinder zu Hause: Arbeiten geht also nicht, und die Überstunden sind allmählich auch aufgebraucht. Für viele Eltern stellt sich die Frage, wie sie diese Zwickmühle in den kommenden Wochen lösen sollen - zumindest dann, wenn sie nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten und damit keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.

Jetzt hat der Bundestag beschlossen, dass in diesen Fällen der Staat einspringt und den Verdienstausfall zumindest teilweise ersetzt. 67 Prozent des Nettoeinkommens sollen diejenigen erhalten, die wegen fehlender Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten können. Es geht darum, den Verdienstausfall zu ersetzen, heißt es in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes - gezahlt wird für maximal sechs Wochen und maximal 2016 Euro im Monat.

Homeoffice muss zumutbar sein

Diese Lohnfortzahlung ist ausdrücklich als letzte Möglichkeit gedacht: Wer Anspruch auf Notbetreuung hat, etwa als Ärztin oder Verkäufer im Supermarkt, der muss diese auch nutzen. Die Eltern müssen außerdem glaubhaft versichern, dass sie es anders nicht schaffen, die Kinderbetreuung sicher zu stellen - zu Hause bleiben, obwohl der Partner nicht arbeitet und Zeit hätte, geht also nicht. Und wer noch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat, muss die erstmal aufbrauchen.

Die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, wird in der Gesetzesbegründung erwähnt, allerdings mit dem Hinweis, dass dessen Nutzung zumutbar sein müsse. Zumindest bei kleineren Kindern dürfte das eher nicht der Fall sein: Wer eine Dreijährige und einen Fünfjährigen zu Hause hat, der kommt nicht zum Arbeiten.

Kein Ausgleich für die Ferienzeit

Beschränkt ist die Möglichkeit, den Verdienstausfall ersetzt zu bekommen, auf Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Und: Für Ferienzeiten, in denen Schule oder Kita ohnehin geschlossen hätten, fließt kein Geld.

Angestellte bekommen den ausgefallenen Verdienst von ihrem Arbeitgeber ersetzt, der sich das Geld dann vom Staat zurückholen kann. Selbstständige müssen einen Antrag stellen, um an das Geld zu kommen. Bei ihnen richtet sich die Höhe nach ihrem durchschnittliche Monatseinkommen. Welche Behörde für den Antrag zuständig ist, legen die Bundesländer fest - sie müssen auch die Kosten tragen.

Staat mildert Lohnausfall von Eltern
Alex Krämer, ARD Berlin
25.03.2020 15:16 Uhr

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Über dieses Thema berichtete Inforadio am 25. März 2020 um 16:05 Uhr.

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