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CrowdsourcingEin Tüv für AGB will für schnellen Überblick sorgen

Kaum jemand liest Nutzungsbedingungen. Das Projekt Terms of Service; Didn't Read will sie daher bewerten. Einfache Symbole sollen sofort zeigen, wie gut ein Dienst ist.

Website des Projekts "Terms of Service; Didn't Read"

Website des Projekts "Terms of Service; Didn't Read"

Sammelklagen können für ein Unternehmen teuer werden. Das hat auch die Firma Valve erkannt. Deshalb hat sie kürzlich in die Nutzungsbedingungen für ihre Online-Spiele-Plattform Steam geschrieben, dass sie sich solche Klagen ab sofort verbittet. "Sie und Valve sind sich darüber einig, dass sämtliche ... Streitigkeiten ... verpflichtend im Wege eines verbindlichen, einzelfallbezogenen Schiedsverfahrens zu klären ... sind", heißt es jetzt im Steam-Nutzungsvertrag. Aber wer liest den schon? Und wer kann einschätzen, wie wichtig solche Änderungen sind? Eine neue Initiative namens Terms of Service; Didn't Read – kurz: ToS;DR – will mehr Aufmerksamkeit dafür wecken, was sich Onlinedienstleister eigentlich erlauben. Sie will eine Art Tüv für Nutzungsbedingungen werden.

Nötig ist das, wie nicht nur das Beispiel Valve zeigt. So versucht etwa auch Valve-Konkurrent Electronic Arts (EA) bei seinem Onlinedienst Origin, alle Sammelklagen von vornherein auszuschließen. Dort steht noch, dass sich jeder Nutzer bereiterklärt, die Nutzungsbedingungen "regelmäßig" zu lesen, um eventuelle Änderungen nicht zu verpassen. Ansonsten geht EA von stillschweigendem Einverständnis aus.

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Das Unternehmen dürfte – wie viele andere auch – wissen, dass sich praktisch niemand die Mühe macht, Nutzungsbedingungen zu lesen, schon gar nicht regelmäßig. Im Falle von EA sind das immerhin 9.600 Wörter, andere Terms of Service (TOS) sind kaum kürzer.

Dabei enthalten diese Texte gern fragwürdige Details, die vor Gericht nicht haltbar wären. Auch EA war schon früher negativ aufgefallen. Der gemeine Nutzer aber bemerkt selten, was ihm da untergejubelt wird.

Patrick Beuth
Patrick Beuth

Patrick Beuth ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

ToS;DR könnte das ändern. Der Name spielt auf eine gängige Abkürzung im Netz an: tl;dr – too long, didn't read. Ein tl;dr bedeutet so viel wie: "Für jene, die keine Zeit haben, alles zu lesen, hier eine Zusammenfassung". Das ist auch das Grundprinzip von ToS;DR.

Die Initiative wurde von Unhosted.org ins Leben gerufen, einem Verein, der für dezentrale Webanwendungen eintritt. Auf tos-dr.info fassen die Macher um den französischen Jurastudenten Hugo Roy die Nutzungsbedingungen von mehr als 30 Diensten in verschiedenen Kategorien zusammen und bewerten sie hinsichtlich ihrer Nutzerfreundlichkeit.

Ein Beispiel: Twitter bekommt für die Kategorie "Defending your privacy in US Congress" ("verteidigt die Privatsphäre der Nutzer vor dem US-Kongress") ein Daumen-hoch-Abzeichen. Für den Einsatz von Drittanbieter-Cookies bekommt das Unternehmen dagegen ein Daumen-runter-Symbol. Ein Klick auf den Firmennamen führt zur Kurzerklärung der Kategorien und zur Begründung für die einzelnen Wertungen.

Leserkommentare
    • F.K.
    • 07.08.2012 um 16:27 Uhr

    "Sie und Valve sind sich darüber einig, dass sämtliche ... Streitigkeiten ... verpflichtend im Wege eines verbindlichen, einzelfallbezogenen Schiedsverfahrens zu klären ... sind"

    Und wenn jemand vot Gericht zieht? Dann kann Valve zu dem Richter sage: "Schau mal, das darf er gar nicht." Im übrigen sind heute in verschiedene Bundesländern ohnehin verschiedene Streitigkeiten (speziell die mit geringem Streitwert) zunächst verpflichtend in einem Schlichtungsverfahren zu behandeln. Aber über die Äußerung "verpflichtend im Wege eines verbindlichen, einzelfallbezogenen Schiedsverfahrens zu klären", sprich, das Ergebnis ist für den Kunden binden, da lacht sich jeder Richter scheckig. und mal was anderes: Da braucht eine Maschine nichts suchen. Es wird immer der Eindruck vermittelt, der Kunde wäre verpflichtet, die AGBs genau durchzulesen und alle Fallstricke zu finden. Ist aber nicht so. Vielmehr ist der Verfasser verpflichtet, sein Angebot transparent zu gestalten. Und die obige Klausel, wie gesagt, braucht man nicht lesen bzw. beachten. Die ist für Valve lediglich zur Einschüchterung gut. Wer sich auskennt, zeigt Ihnen den Stinkefinger und geht vor Gericht (vorausgesetzt natürlich, man hat in der Sache an sich Recht.

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    • 15thMD
    • 07.08.2012 um 16:45 Uhr
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    • -lupo-
    • 07.08.2012 um 17:45 Uhr

    "...vergibt ToS;DR eine Endnote. Die soll, falls sie schlecht ausfällt, durchaus auch als Ratschlag verstanden werden, den jeweiligen Dienst gar nicht erst zu verwenden."

    Bin gespannt, was sich die AGB - Schreiber/Verantwortlichen der "Dienste" ausdenken werden, um mögliche negativen Bewertungen zu verhindern.

    Lang lebe "ToS;DR"!!!

    Wäre auch was für AGB von Versicherungen und Bankprodukte.

    • -lupo-
    • 07.08.2012 um 17:45 Uhr

    "...vergibt ToS;DR eine Endnote. Die soll, falls sie schlecht ausfällt, durchaus auch als Ratschlag verstanden werden, den jeweiligen Dienst gar nicht erst zu verwenden."

    Bin gespannt, was sich die AGB - Schreiber/Verantwortlichen der "Dienste" ausdenken werden, um mögliche negativen Bewertungen zu verhindern.

    Lang lebe "ToS;DR"!!!

    Wäre auch was für AGB von Versicherungen und Bankprodukte.

  1. "... heißt es jetzt im Steam-Nutzungsvertrag. Aber wer liest den schon? Und wer kann einschätzen, wie wichtig solche Änderungen sind?"

    Die Prinzipien der Geschäftsfähigkeit und der Vertragsfreiheit sind meiner Ansicht nach notwendig, trotzdem frage ich manchmal, ob es richtig ist, wenn der Nutzer einer banalen Software mit seitenlangen juristischen Texten konfrontiert wird, deren Dekodierung aus Zeit- und Wissensgründen fast unmöglich ist, und bei denen er sich, um eine mündige Position zu beziehen, einen Tag mit einem Anwalt beraten müsste.

    Da würde ich mir Vorgaben des Gesetzgebers an solche AGB/ToS wünschen, die etwas mehr "Waffengleichheit" herstellen, von solchen Initiativen ist mir jedoch nichts bekannt, der Staat lässt die Nutzer im Regen stehen.

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    • F.K.
    • 07.08.2012 um 17:41 Uhr

    Diese Waffengleichheit gibt es. Nur wissen es Viele nicht. Mich schockiet z.B. dass viele meiner Kollegen (viele von denen promoviert) noch nicht einmal wissen, dass man sich vor einem Amtsgericht selbst vertreten kann und wie man eine ganz einfache Klage wegen z.B. einem untergeschobebenen Abo formuliert, und dass Anwälte gern solche Klagen unsinnig aufblasen. Wenn ich denen sage, dass es das Prinzip "Das Gericht kennt das Recht" (luvit nora curia) gibt, sprich, man muss in eine Klage nicht reinschreiben, auf welchem Paragraphen die Forderung beruht, ernte ich einfach nur Unglauben. Oder dass einige Anträge, die man regelmäßig in Klagen ließt, überflüssig sind, weil das Gericht das ohnehin von Amts wegen entscheidet. Dann kommt "Die haben Ihre Rechtsabteilungen, die klagen solange, bis Du aufgibst." Als ich mal eine Klage eingereicht habe und der Gegner sich dann sehr großzügig gezeigt hat, damit ich sie zurück nehme, hieß es "Da hast Du aber Glück gehabt." Gar nichts mit Glück! Ein veröffentlichtes Urteil, und sei es nur vor einem Amtsgericht, gefährdet doch denen ihre Abzockermasche viel mehr als mich ein verlorener Prozess vor einem Amtsgericht (abgesehen davon, dass ich keinen Prozess anstrebe, den ich verlieren könnte). Um es klarzustellen, ich bin nicht der Typ, der Reiseunternehmen verklagt, weil im Hotel in Nairobi der Fahrstuhl nicht funktioniert hat, aber wer sich mit verklausulierten oder versteckten AGB-Klauseln über den Tisch ziehe lässt, ist selbst schuld.

    • F.K.
    • 07.08.2012 um 17:41 Uhr

    Diese Waffengleichheit gibt es. Nur wissen es Viele nicht. Mich schockiet z.B. dass viele meiner Kollegen (viele von denen promoviert) noch nicht einmal wissen, dass man sich vor einem Amtsgericht selbst vertreten kann und wie man eine ganz einfache Klage wegen z.B. einem untergeschobebenen Abo formuliert, und dass Anwälte gern solche Klagen unsinnig aufblasen. Wenn ich denen sage, dass es das Prinzip "Das Gericht kennt das Recht" (luvit nora curia) gibt, sprich, man muss in eine Klage nicht reinschreiben, auf welchem Paragraphen die Forderung beruht, ernte ich einfach nur Unglauben. Oder dass einige Anträge, die man regelmäßig in Klagen ließt, überflüssig sind, weil das Gericht das ohnehin von Amts wegen entscheidet. Dann kommt "Die haben Ihre Rechtsabteilungen, die klagen solange, bis Du aufgibst." Als ich mal eine Klage eingereicht habe und der Gegner sich dann sehr großzügig gezeigt hat, damit ich sie zurück nehme, hieß es "Da hast Du aber Glück gehabt." Gar nichts mit Glück! Ein veröffentlichtes Urteil, und sei es nur vor einem Amtsgericht, gefährdet doch denen ihre Abzockermasche viel mehr als mich ein verlorener Prozess vor einem Amtsgericht (abgesehen davon, dass ich keinen Prozess anstrebe, den ich verlieren könnte). Um es klarzustellen, ich bin nicht der Typ, der Reiseunternehmen verklagt, weil im Hotel in Nairobi der Fahrstuhl nicht funktioniert hat, aber wer sich mit verklausulierten oder versteckten AGB-Klauseln über den Tisch ziehe lässt, ist selbst schuld.

  2. Ansich eine gute Sache.
    Was auch von Vorteil wäre: verbindliche AGB von Seiten ausländischer Anbieter, die in der jeweiligen Landessprache des Benutzers (in DE auf deutsch) - und zwar rechtsverbindlich – ohne den Hinweis auf die (zumeist) englischsprachigen Original-AGB/ToS abgefasst.

    • F.K.
    • 07.08.2012 um 17:41 Uhr

    Diese Waffengleichheit gibt es. Nur wissen es Viele nicht. Mich schockiet z.B. dass viele meiner Kollegen (viele von denen promoviert) noch nicht einmal wissen, dass man sich vor einem Amtsgericht selbst vertreten kann und wie man eine ganz einfache Klage wegen z.B. einem untergeschobebenen Abo formuliert, und dass Anwälte gern solche Klagen unsinnig aufblasen. Wenn ich denen sage, dass es das Prinzip "Das Gericht kennt das Recht" (luvit nora curia) gibt, sprich, man muss in eine Klage nicht reinschreiben, auf welchem Paragraphen die Forderung beruht, ernte ich einfach nur Unglauben. Oder dass einige Anträge, die man regelmäßig in Klagen ließt, überflüssig sind, weil das Gericht das ohnehin von Amts wegen entscheidet. Dann kommt "Die haben Ihre Rechtsabteilungen, die klagen solange, bis Du aufgibst." Als ich mal eine Klage eingereicht habe und der Gegner sich dann sehr großzügig gezeigt hat, damit ich sie zurück nehme, hieß es "Da hast Du aber Glück gehabt." Gar nichts mit Glück! Ein veröffentlichtes Urteil, und sei es nur vor einem Amtsgericht, gefährdet doch denen ihre Abzockermasche viel mehr als mich ein verlorener Prozess vor einem Amtsgericht (abgesehen davon, dass ich keinen Prozess anstrebe, den ich verlieren könnte). Um es klarzustellen, ich bin nicht der Typ, der Reiseunternehmen verklagt, weil im Hotel in Nairobi der Fahrstuhl nicht funktioniert hat, aber wer sich mit verklausulierten oder versteckten AGB-Klauseln über den Tisch ziehe lässt, ist selbst schuld.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Beratung mit Anwalt"
    • -lupo-
    • 07.08.2012 um 17:45 Uhr

    "...vergibt ToS;DR eine Endnote. Die soll, falls sie schlecht ausfällt, durchaus auch als Ratschlag verstanden werden, den jeweiligen Dienst gar nicht erst zu verwenden."

    Bin gespannt, was sich die AGB - Schreiber/Verantwortlichen der "Dienste" ausdenken werden, um mögliche negativen Bewertungen zu verhindern.

    Lang lebe "ToS;DR"!!!

    Wäre auch was für AGB von Versicherungen und Bankprodukte.

    Antwort auf "Super Sache."
  3. Die §§305-310 BGB (ehemals AGB Gesetz) sind bereits ein Schutz vor obskuren Nutzungsbestimmungen für Privatleute. Darin ist geregelt, was in den AGBs stehen darf und was nicht. Inbesondere dürfen in AGBs keine überraschenden Klauseln enthalten sein, also solche die im Rechtsverkehr unüblich sind und mit denen man nicht rechnen muss (§305c).

    Unbedingt davon betroffen sind auch jene Klauseln, die wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung widersprechen (§307 Abs.2). Das lässt sich mit großer Sicherheit auf den Ausschluss von Sammelklagen anwenden.

    Im übrigen gilt bei Regelungen in AGBs: Im Zweifel ungültig (§305c Abs.2).

    Sind solche AGBs voll mit solchen Klauseln, sind in der Regel die ganzen AGBs ungültig. Daran ändert auch keine Salvatorische Klausel etwas, denn diese ist in AGBs ebenfalls nicht gültig. Für die Gültigkeit der AGBs als Ganzes gilt alleine die Zumutbarkeit für die Vertragsparteien.

    Damit diese Vorschriften gelten, muss der Inhalt über den wir reden übrigens nicht einmal AGBs heißen. Es reicht vollkommen aus, dass es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt, die nicht auf individueller Basis erstellt wird (§305). Wird dieselbe Vorlage für einen sehr kleinen Personenkreis verwendet (3-5 reicht schon), so handelt es sich bereits um AGBs.

    tl;dr: Als Privatmann diesem Zeug einfach ungelesen zustimmen. Das ist im Zweifel sowieso alles ungültig. Die deutschen Gesetze sind diesem Fall sehr konsumtenfreundlich und schützen einem vor dem Gröbsten.

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