Leistungsschutzrecht:
Onlinedienste und Startups reagieren auf “irrsinniges Gesetz”

Das Leistungsschutzrecht stellt viele Akteure der digitalen Welt vor Probleme. Besonders betroffen sind Onlinedienste und Startups – auch solche, die sich nicht mit der Aggregation von Verlagsinhalten befassen. Zahlreiche Services sehen sich zur Limitierung ihres Angebots gezwungen.

Der Bundestag hat sich am Freitag trotz aller Bedenken und der vernichtenden Kritik aus verschiedensten Lagern für ein Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage ausgesprochen. Zwar besteht noch die Hoffnung auf Widerstand im Bundesrat, aber dass das Gesetz doch noch komplett verhindert wird, darauf sollte man lieber nicht spekulieren. Selbst wenn die jetzt durchgewunkene Version eine abgemilderte Fassung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags darstellt und einzelne Wörter sowie “kleinste Textausschnitte” von einer Lizenzpflicht ausklammert, schafft sie dennoch eine immense Unsicherheit bei einer Vielzahl von Teilnehmern am Webgeschehen. Jetzt eventuell sogar noch stärker, da im Gesetzestext nicht definiert wird, wo ein “kleinster Textausschnitt” aufhört und ein lizensierungspflichtiges “Snippet” beginnt. Der Bun­des­ver­ban­d deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) interpretiert die schwammige Formulierung wenig verwunderlich zugunsten seiner Interessen und hält Googles Darstellung von Textanrissen künftig für genehmigungspflichtig. Die Bändigung von Google war freilich von Beginn der LSR-Debatte an das Ziel der Verlage, doch nach der überraschenden Änderung des Gesetzestextes wenige Tage vor der Abstimmung im Bundestag waren Stimmen zu vernehmen, welche damit die Gefahr für Google gebannt sahen.

Genau die Unsicherheit, die sich nun über das digitale Deutschland ausbreitet, gehört zu den entscheidenden Kritikpunkten am Leistungsschutzrecht. Eine Gruppe, die ganz besonders unter der neuen Rechtslage leiden wird, sind junge Internetdienste, die sich direkt oder indirekt mit der automatisierten Aufbereitung von Onlineinhalten befassen und dabei zumindest gelegentlich auch Verlagscontent berücksichtigen. Die ersten Reaktionen diverser Startups und Webdienste illustrieren die Probleme, die nun auf die hiesige Onlinebranche zukommen.

Rivva plant Entfernung von Snippets

Der bei Bloggern, modernen Journalisten und Netzaktivisten beliebte Aggregator Rivva war der erste Anbieter, der zum Leistungsschutzrecht Stellung nahm. In einem Blogbeitrag erklärte Rivva-Macher Frank Westphal am Freitag, wie sich ihm für den weiteren Betrieb seines Angebots eigentlich nur zwei Optionen bieten: entweder, wie in den Anfangstagen von Rivva ausschließlich populäre Blogbeiträge zu listen und von Verlagsinhalten die Finger zu lassen – was er aber gerne vermeiden möchte – oder ganz auf Textanrisse der verlinkten Beiträge zu verzichten. Als ersten Schritt dorthin hat Westphal die Länge der Vorschautexte auf 160 Zeichen beschränkt, um damit erst einmal die Resonanz bei den Usern zu testen. Diese 160 Zeichen entsprechen der Textlänge, die Google bei Suchergebnissen anzeigt und bei der sich nun zeigen muss, inwieweit Verlage für diese eine Lizensierungspflicht reklamieren oder nicht.

Was Westphal vom Leistungsschutzrecht hält, macht er am Ende seines Blogposts deutlich: “Auf Befürworterseite hatte man in puncto Leistungsschutzrecht oft genug mit diesem sogenannten ‘Geburtsfehler des Internets’ argumentiert. Dass jetzt Google der deutlichste Profiteur und deutsche Startups die deutlichsten Verlierer des heutigen Beschlusses sind, ist der Geburtsfehler dieses Gesetzes.”

filtr.de wirft Verlagsinhalte aus dem Index

Einen anderen Weg schlägt filtr.de ein, ein erst wenige Wochen alter Aggregator für Nachrichten aus dem Technologiebereich. Die filtr.de-Gründer Marcus Schuler und Frederic Lardinois haben sich dazu entschlossen, auf die Syndizierung der Angebote zu verzichten, deren Verlage oder Mutterhäuser ein Leistungsschutzrecht ausdrücklich unterstützen. “Bei alle anderen Diensten und Blogs, die wir verlinken, gehen wir davon aus, dass ihnen die Funktionsweise des Internets bekannt ist und sie deshalb solch ein Gesetz für Kokolores halten”, so Schuler. Er betont, dass dieser Schritt nichts mit Aktionismus zu tun habe, denn dazu sei filtr.de zu unbedeutend. Es gehe schlicht darum, jedes juristische Konfliktpotenzial zu vermeiden.

Zu den Angeboten, die künftig nicht mehr von filtr.de berücksichtigt werden, gehören Handelsblatt, Stern, Focus, FAZ und WAZ. Ursprünglich sollten laut Schuler auch Sueddeutsche.de und Wiwo.de aus dem Index fliegen, doch deren Chefredakteure hätten dem jungen Aggregator versichert, dass die Inhalte auch weiterhin risiko- und lizenzgebührenfrei aggregiert werden könnten. Noch am Grübeln seien die filtr.de-Gründer, was Zeit Online betrifft, dessen Muttergesellschaft Holtzbrinck das Leistungsschutzrecht begrüßt, das aber in der bisherigen Berichterstattung eher den Eindruck gegeben hat, dem Gesetz ablehnend gegenüber zu stehen. Diese Entwicklung zeigt, dass auch den Zeitungshäusern selbst interne Debatten bevorstehen, und sie wirft natürlich die Frage auf, ob die Rechtsabteilungen von Wiwo-Betreiberin Handelsblatt/Holtzbrinck sowie Sueddeutsche.de-Mutter Süddeutscher Verlag die Versprechen ihrer Kollegen aus den Redaktionen respektieren.

Definitiv nicht verzichten möchten Schuler und Lardinois auf heise, Golem und Spiegel Online (Netzwelt Redaktion), weshalb sie alle drei angeschrieben und um Erlaubnis gebeten haben, lizenzkostenfrei die Headline plus maximal drei Sätze des Leads einbinden und verlinken zu dürfen. Golem, das zu Computec Media gehört, gab sofort grünes Licht, die Antwort der anderen beiden Angebote steht noch aus. Nachtrag 15:30 Uhr: Mittlerweile hat heise ganz offiziell verkündet, vom LRS keinen Gebrauch machen zu wollen.

“irrsinniges Gesetz”

Nahezu zeitgleich zu filtr.de ging mit 10000 Flies noch ein deutscher Aggregator an den Start, der die Presseartikel mit der aktuell jeweils größten Popularität in sozialen Medien aufführt. Im Gegensatz zu seinen Kollegen will 10000 Flies-Initiator Jens Schröder erst einmal abwarten. Noch hoffe er darauf, dass dieses “irrsinnige Gesetz” vom Bundesrat verhindert werde. Sollte es aber dazu kommen, dann wolle er die Klärung der Rechtsunsicherheit großen Unternehmen wie Google überlassen und vorläufig nur Überschriften der Artikel, aber keine Textanrisse mehr einblenden.

Kampf um 160 Zeichen

Weniger optimistisch ist Christian Kulas, Gründer des Darmstädter Startups Yones, das einen intelligenten Newsreader entwickelt hat, der Nutzern die Nachrichten liefern will, die sie tatsächlich interessieren. Kulas geht davon aus, dass das Leistungsschutzrecht in Kraft treten wird. Niemand profitiere davon: weder die Aggregatoren noch die Nutzer und auch nicht die Verlage, so seine Beurteilung. “Sollte sich in den nächsten Tagen tatsächlich herausstellen, dass 160 Zeichen bereits zu viel sind, dann werden die Snippets gänzlich entfernt”, so Kulas.

Bei Echobot, einem kostenpflichtigen Medienbeobachtungsdienst, arbeitet man in Bezug auf das sich schon länger abzeichnende Leistungsschutzrecht mit verschiedenen Strategien: Zum einen versuche man, Verträge mit Verlagen und Autoren für die geregelte Nutzung abzuschließen – als Bezahlangebot für Professionals dürfte Echobot hier selbst im Falle einer erforderlichen Zahlung von Lizenzkosten etwas flexibler agieren können als die chronisch klammen Gratisdienste mit Endanwenderfokus. Vor einiger Zeit lancierte Echobot außerdem mediainfo.de, ein Onlineangebot, bei dem jeder Websitebetreiber definieren kann, welche Snippet-Länge neben einigen anderen Einstellung für seine Inhalte gelten soll. Macher Bastian Karweg bezeichnet dies als “Fair-Use-Standard”.

Karweg glaubt, dass die momentan diskutieren 160-Zeichen-Snippets künftig den tolerierten Rahmen für die lizenzfreie Verwendung darstellen werden, weshalb diese Länge vorerst für sämtliche von Echobot indexierten Inhaltenabieter gilt, mit denen noch keine Kooperationsverträge abgeschlossen wurden. “Ich gehe davon aus, dass es weiterhin so sein wird wie bisher im Urheberrecht, dass ein Verstoß immer im Einzelfall nachgewiesen werden muss, nur dass die streitbare Textlänge sich jetzt etwas zu Gunsten der Verlage verschoben hat”, so Karweg, der darauf hofft, dass sich die Verlage zum Ausfechten der Minimal-Länge vor Gericht dieses Mal nicht ein finanzschwaches Startup aussuchen. “Sowas geht sicherlich bis zum Bundesgerichtshof und kann mal locker 100.000 Euro und zwei bis drei Jahre Aufwand an Rechtskosten bedeuten.

Nicht nur Aggregatoren sind betroffen

Dass das Leistungsschutzrecht nicht nur Webservices tangiert, die sich direkt mit der Analyse und Aufbereitung von Verlagsinhalten befassen, zeigt die Kölner Übersetzungsmaschine Linguee. Anders als herkömmliche Wörterbücher durchsucht der Dienst das “zweisprachige Web”, also Dokumente und Websites, die in zwei Sprachen vorliegen, und kann dadurch Übersetzungen im Kontext anbieten. Mit dem LSR wird dieses Verfahren jedoch heikel für das Startup: Denn obwohl Linguee keine Verlagsinhalte indexiert, kann es nach Worten von Linguee-Gründer Gereon Frahling durchaus vorkommen, dass eine der für eine Übersetzung genutzten Quellen Verlagsinhalte zitiert – die dann auch im Zusammenhang einer Linguee-Suche angezeigt werden. Weil technisch für Linguee keine Möglichkeit existiert, ursprüngliche Verlagsinhalte von originärem Content der indexierten Sites und Dokumente zu unterscheiden, entsteht so für Linguee ein juristisches Risiko. Ein Ansatz sei, einfach auf das Crawlen aller Inhalte zu verzichten, die jünger als ein Jahr sind – die Frist, nach der gemäß LSR der Lizenzierungsanspruch erlischt. Die Rheinländer beraten momentan, ob es noch bessere Lösungen gäbe, etwa die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland.

Bundesregierung will Startups fördern, aber schädigt sie

Frahling macht aus seiner Verärgerung über das Gesetz keinen Hehl: “Wenn es dieses Gesetz schon 2007 gegeben hätte, wäre ich niemals aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt, um Linguee zu gründen”. Er spricht damit aus, was viele Akteure der Netzwirtschaft dieser Tage angesichts der rückwärtsgewandten Politik der Bundesregierung denken: Während Kanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Philipp Rösler auf der einen Seite Startup-Fördung in den Fokus zu rücken versuchen, unterstützen sie auf der anderen Seite ein Gesetz, das die Wettbewerbsfähigkeit eben dieser jungen Firmen im internationalen Vergleich durch Rechtsunsicherheit und Bürokratie noch weiter schwächt. Von den Nutzern ganz zu schweigen, die sich, wie die Reaktionen der Akteure zeigen, auf weniger vielfältige und stärker funktionell beschnittene Onlinedienste einstellen können.

Über Monate und Jahre wird sich die deutsche Medien- und Webwelt nun darüber streiten, wie lang ein Textausschnitt sein darf, damit er nicht unter das Leistungsschutzrecht fällt und damit kostenfrei genutzt werden kann. Unterdessen gestaltet die Branche in anderen, weniger vom Regulierungs- und Kontrollwahn geplagten Ländern die Zukunft. Die deutsche Politik hat einen neuen Tiefpunkt in ihrer ohnehin gestörten Haltung zum Internet erreicht. Das Schlimmste dabei ist: Einen Grund zu der Annahme, dass künftig klügere, nachhaltigere Beschlüsse gefasst werden, gibt es derzeit nicht. /mw

 

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23 Kommentare

  1. Vielen Dank für diese Übersicht. Am besten gefällt mir der Satz: “Die Rheinländer beraten momentan, ob es noch bessere Lösungen gäbe, etwa die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland.” Das lässt tief blicken.

    • Hab ich natürlich angefragt, aber bisher kein Statement bekommen. Die Mail ging aber auch erst gestern früh raus.

  2. Die verteilte Suchmaschine FAROO schlägt eine Erweiterung der robots.txt vor, um das Leistungsschutzgesetz zu entschärfen.
    http://blog.faroo.com/201…-einer-suchmaschine/
    Das Leistungsschutzgesetz sieht keine Kennzeichnungspflicht der unter das Leistungsschutzrecht fallenden Inhalte vor.
    Außerdem bleibt es bei deren Definition vage, insbesondere bezüglich Blogs und zulässiger Zitatlänge.
    Mit der vorgeschlagenen robots.txt Erweiterung können Anbieter mit einer maschinenlesbaren Lizenz die kostenlose Nutzung von Überschriften und Textausschnitten einer definierbaren Länge gestatten.
    Erst dies ermöglicht es Suchmaschinen und Aggregatoren ihren Service rechtssicher aufrechtzuerhalten, auf Basis freier Inhalte und unter Verzicht auf vom Leistungsschutzgesetz betroffener Inhalte.

    • Das haben die Verlage doch von Anfang an, als nicht praktikabel abgelehnt!

    • Manche Inhalte fallen unters Leistungsschutzrecht, andere nicht. Erstere sind von letzteren für eine Suchmaschine nicht zu unterscheiden.
      Wenn Inhalte unters Leistungsschutzrecht fallen gestatten manche Verlage Snippets (z.B. Heise, Golem), andere nicht. Von der Suchmaschine wieder nicht zu unterscheiden.
      Gerade weil der vom Leistungsschutzrecht betroffene Content nicht gekennzeichnet wird, sollte der freie Content als solcher maschinenlesbar identifizierbar gemacht werden.
      Die Suchmaschinen indizieren dann nur solche Quellen, für die eine maschinenlesebare Lizenz vorliegt, bei voller Rechtssicherheit, ganz ohne Schutzgeld.

    • Da habe ich das wohl falsch verstanden! So macht das auch deutlich mehr Sinn finde ich! Ein wirklich gute Idee!!!

      Ich sehe nur 3 Probleme:
      1. Was ist mit internationalen Projekten? Sprich woher weiß ich, als Suchmaschine, ob der Content von einem deutschen Anbieter ist oder nicht? Sprich, wann ist diese robots.txt relevant und wann nicht?

      2. Rechtssicherheit? Was wenn die Gegenseite behauptet, dass es die robot.txt so nicht gabt? Muss ich dann als Suchmaschine immer eine Art “Screenshot” machen zur Beweissicherung?

      3. Interessiert so eine länderspezifische Lösung einen Konzern wie Google? Werden die echt den Algorithmus verändern, nur weil so verrückte Deutsche ne Extrawurst brauchen?

  3. Deutsche Paranoia.
    Jetzt machen sich alle wieder in die Hose wie die Lemminge, dabei ist der Schrott doch noch längst nicht Gesetz und wird es auch so(!) mit Sicherheit nicht werden.

    • Schön wär’s. Es wäre aber a) ein Versäumnis, keine Vorkehrungen zu treffen und dient b) auch der Kenntlichmachung der potenziellen Folgen eines LSR, darauf JETZT hinzuweisen. Abzuwarten und es dann zu kritiseren, wenn es endgültig zu spät ist, wäre dumm.

      Insofern sehe ich nicht, was das mit “deutsche Paranoia” zu tun hat.

    • Naja, der Deutsche Gesetzgeber ist auch dafür bekannt seine Gesetze rückwirkend zu beschließen. Deswegen würde ich an der Stelle nicht von Paranoia sprechen.

    • Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Es gibt bisher keine Anzeichen, dass es im Bundesrat zum benötigten Einspruch kommen wird. Es kann bereits Ende des Sommers in Kraft treten.

      Dass betroffene Unternehmen vor diesem Hintergrund jetzt darüber nachdenken, wie sie in nicht einmal sechs Monaten mit dieser Situation umgehen werden bzw. sich darauf vorbereiten, halte ich nicht für paranoid sondern für sinnvoll und notwendig.

  4. Hauptsache nerven..^^

    Naja die Idee mit der Robots.txt finde ich ganz gut.
    So wären alle abgesichert und, sollte das Gesetz überhaupt durchkommen, würden sicherlich früher oder später Verlage feststellen, dass sie ihre Einschränkungen lieber lockern sollten, oder halt aufs Internet verzichten.

    Ich denke nicht, dass sich das länger halten kann, zumindest wenn diese Robots-Lösung umgesetzt wird..

    Gruß
    Can

  5. Vom Heise-Verlag liegt nun ebenfalls die Freigabe vor:

    In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht

    http://heise.de/newsticke…tzrecht-1815715.html

    > Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet.

    Also Links + Snippet.

    Man sollte alle Freigaben wirklich mal sammeln.

    Vielleicht mache ich mal doch noch eine Webdatenbank draus. Die Infrastruktur dazu hätte ich.

    • Thx, ich aktualisiere im Text.

    • Ich habe mal angefangen alle Freigaben zu sammeln:
      http://mediainfo.de/index/lsr-frei

      wenn jemand noch mehr kennt – immer her damit

    • Sehr gut.

      Ich denke aber, es macht keinen Sinn, dort jedes Blog zu verzeichnen, oder? Denn dann hast du demnächst dort 1.000 Einträge und die eigentliche Power der bekannten Medienangebote, die dort gelistet werden, verschwindet. Oder du unterteilst zwischen “Verlagsangebote” und “unabhängige Blogs”

      Ich sage das auch, weil ich mir natürlich Gedanken mache, ob wir bei netzwertig.com jetzt auch so eine Distanzierung bringen müssen. Halte ich eigentlich überhaupt nicht für notwendig, weil ich davon ausgehe, dass jedes seriöse Blog kein LSR in Anspruch nehmen wird. Oder?

    • Hi Martin,

      ja das stimmt – auf der Seite steht ja auch, dass das vorerst mal eine “Zwischenlösung” sein soll … die Seite selbst hat ja ein sortierbares Medienverzeichnis in das wir das in Kürze einbauen wollen.

      Bezüglich eines Blog-Posts denke ich, dass es mehr Sinn macht, wenn du im Impressum einen Disclaimer veröffentlichen würdest, ähnlich dem zu “keine Haftung für Links” – so in der Art “keine Abmahnung für Links”. Das würde uns als Beleg auch reichen.

  6. Vielen Dank für den sehr ausführlichen Artikel. Ich finde auch, dass auf diese Art mit Urheberschaft umzugehen nichts gewonnen wird. Andererseits ist es im deutschen Bewusstsein auch ein sehr verankertes Detail, das Urheberrecht, es wird wohl noch ein bisschen dauern, bis sich da die Gemüter öffnen.

    Gruß

  7. Vielleicht ist das LSR sogar positiv für Deutschland!

    Wie die letzten Jahre gezeigt haben sind Verlage und Journalisten nur bedingt in der Lage ihre Texte (Arbeit) im Internet zu vermarkten.
    Wenn aus der jetzigen Diskussion z.B. maschinenlesbare Lizenzen für Texte entstehen würden könnte das zu einer Teilung von Textherstellung und Vermarktung führen.

    Autoren könnten wieder das machen was sie können und Verwerter müssten nicht mehr jede Quelle mühsam anschreiben und hätten Rechtssicherheit, müssten dafür z.B. ggf. für Volltexte ein Teil ihrer Einnahmen abgeben.

    Ich finde es gut das wir in Deutschland uns nicht scheuen auch mal andere Wege zu gehen auch wenn sie anfangs vielleicht nicht von allen als Erfolgsversprechend angesehen werden. Wenn man ehrlich ist gibt es auch in den anderen Ländern bisher noch keine Methode mit der Journalismus breitflächig online finanziert werden kann, also warum soll man diese erfolglosen Konzepte kopieren?

  8. Nicht, dass Flipboard auf deutsch jemals sehr große Chancen auf Umsetzung hatte, aber jetzt lassen US-Anbieter die Adaption für den deutschen Markt auf jeden Fall bleiben: “Diese Nachrichtenapp ist in deinem Land nicht verfügbar.”

    (Man kann streiten, ob das für DE nicht positiv ist, wenn man Protektionismus für nützlich hält, oder ob Flipboard nicht ganz andere Probleme in DE bekommen hätte.)

  9. Sollte das LSR tatsächlich in Kraft treten, wird es Dienste wie filtr.de nicht schützen, einfach nur klassische Printverlagsangebote auszulisten. Denn nach dem Gesetzestext des LSR steht im Raum, dass sich jedermann Presseverleger nennen darf, der mit seinem Blog ein paar müde Euro verdient. Zwar wird es in der Blogosphäre verpönt sein, gegenüber Aggregatoren auf Lizenzzahlungen aus dem LSR zu pochen. Doch ein paar schwarze Schafe werden sich garantiert finden, die hoffen, mit Abmahnungen Geld verdienen zu können. Auf der sicheren Seite ist man also nur mit einer rechtsverbindlichen Verzichtserklärung der Anbieter von Angeboten, die von einem Aggregator erfasst werden sollen. Vielleicht etabliert sich ein Netzstandard, mit dem man als Blogger/Verlag eine solche Verzichtserklärung rechtsverbindlich kundtun könnte. Ironischerweise vielleicht ein kleiner Eintrag in der robots.txt ;)

  10. Schluss mit dem ideologischen Gejammer! Ich habe fünf Vorschläge an die Verlage. Die LSR-kritischen Verlage können durchaus einiges tun, wenn sie es ernst meinen. Und Unternehmen wie rivva.de, filtr.de und 10000flies.de helfen. Jedenfalls sofern sofern sie wirklich an offenen Webstandards interessiert sind und nicht nur am Geschäftsmodell “Teil der Protestbewegung” Geld verdienen wollen. Programmieren statt proklamieren ist angesagt: ein paar RSS-Feeds, ein paar Disclaimer – und die LSR-Welt könnte anders aussehen. Hier mein Blogbeitrag dazu: 5 Vorschläge an Verlage – http://polkomm.net/blog/?p=723

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